Welches Gutachten passt zu mir?

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen erfordert eine direkte Kommunikation zwischen den Beteiligten. Dies kann aus persönlichem Interesse an einer detaillierten Wertermittlung oder aufgrund des Zwecks des Gutachtens notwendig sein. Es gibt viele Anlässe für eine Immobilienbewertung, wie beispielsweise Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Je nach Situation unterscheiden sich die Anforderungen an ein Immobiliengutachten. Wenn das Gutachten für das Finanzamt bestimmt ist, wird meist ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benötigt.

Das Verkehrswertgutachten

Ein Vollgutachten ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, das besonders für individuelle und nicht standardisierte Immobilienbewertungen erforderlich ist. Häufig betrifft dies Sonderimmobilien oder Objekte mit Rechten und Belastungen wie Nießbrauch, Wegerecht oder Wohnrecht. Diese Faktoren beeinflussen den Immobilienwert erheblich und erfordern eine fundierte Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.

Grundlage

Die benötigten Daten und Informationen werden zu einem Teil von Ihnen zur Verfügung gestellt. Weiter werden von uns die Erkenntnisse aus dem Ortstermin berücksichtigt. Zum anderen Teil fließen hier die Erkenntnisse aus den öffentlichen Abfragen zu Baurecht, Altlastenkataster, Denkmalschutz und abgabenrechtlicher Situation sowie die Informationen aus dem Grundbuch in die Bewertung sowohl im beschreibenden als auch im bewertenden Teil mit ein.

Inhalt

Es erfolgt eine ausführliche Lage- und Objektbeschreibung. Die Bewertung erfolgt gem. ImmoWertV 21. Die Ansätze in den jeweiligen Verfahren werden detailliert und nachvollziehbar erläutert. Angehängt findet sich zusätzlich eine Fotodokumentation aus dem Ortstermin.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 6 - 8 Wochen nach dem Ortstermin.

Nicht in jedem Fall ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Wenn keine behördlichen, gerichtlichen oder steuerlichen Anforderungen bestehen, kann der Umfang des Gutachtens reduziert werden – insbesondere im beschreibenden Teil.

Die Kurzbewertung basiert grundsätzlich auf den gleichen Bewertungsgrundlagen wie ein Verkehrswertgutachten. Der ermittelte Marktwert bleibt identisch, allerdings kann auf die Berücksichtigung rechtlicher Besonderheiten wie Wegerechte oder Wohnrechte verzichtet werden. So entsteht eine kosteneffiziente Lösung für eine schnelle und verlässliche Werteinschätzung.

Grundlage

Die benötigen Daten und Informationen werden zu einem Teil von Ihnen zur Verfügung gestellt. Weiter werden von uns die Erkenntnisse aus dem Ortstermin berücksichtigt. Auch Informationen aus dem Grundbuchauszug fließen in die Beschreibung mit ein.

Inhalt

Es erfolgt eine kurze Lage- und Objektbeschreibung. Die Bewertung erfolgt gem. ImmoWertV 21 und ist im wesentlichen Identisch mit dem Verkehrswertgutachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 1 Woche nach dem Ortstermin.

Ein Nutzungsdauergutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie – also den Zeitraum, in dem das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten voraussichtlich noch genutzt werden kann. Diese Kennzahl ist ein zentraler Bestandteil bei steuerlichen Bewertungen, im Rahmen von Abschreibungen (AfA), bei Beleihungen durch Banken sowie zur fundierten Entscheidungsfindung bei Investitionen, Ankäufen oder Sanierungen.

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer weicht häufig von der technischen Lebensdauer ab und wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst – unter anderem durch den baulichen Zustand, das Modernisierungsniveau, die energetische Effizienz sowie die aktuelle Marktsituation.

Ein professionell erstelltes Nutzungsdauergutachten liefert:

  • eine objektive und nachvollziehbare Einschätzung der Restnutzungsdauer,

  • eine fundierte Grundlage für Gespräche mit Steuerberatern, Banken oder Investoren,

  • eine belastbare Entscheidungsbasis bei Sanierungs- oder Verkaufsüberlegungen.

Das Gutachten wird nach anerkannten Bewertungsstandards erstellt und berücksichtigt alle relevanten Einflussgrößen. Es eignet sich insbesondere für Eigentümer älterer oder sanierungsbedürftiger Immobilien, Unternehmen mit bilanzierungspflichtigem Immobilienvermögen oder bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten.

Die Bewertung erfolgt durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungneutral, unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert.

Ein weiterer zentraler Baustein bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien ist die Kaufpreisaufteilung. Sie dient der Aufteilung des Gesamtkaufpreises in den nicht abschreibungsfähigen Bodenwert und den abschreibungsfähigen Gebäudewert. Diese Unterscheidung ist notwendig, um die korrekte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) zu ermitteln.

Die Finanzverwaltung wendet hierfür häufig standardisierte Rechenmodelle an, die nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Eine individuell erstellte Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung berücksichtigt hingegen den örtlichen Bodenrichtwert, die baulichen Gegebenheiten, die Ausstattung sowie die wirtschaftliche Restnutzungsdauer – letzteres häufig basierend auf einem zuvor erstellten Nutzungsdauergutachten.

Eine solche Stellungnahme liefert:

  • eine realitätsnahe, nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises in Boden- und Gebäudeanteil,

  • eine fundierte Grundlage zur steuerlichen Geltendmachung der AfA,

  • eine Argumentationsbasis gegenüber dem Finanzamt, insbesondere bei abweichender Auffassung der Behörden.

Die Bewertung erfolgt durch einen zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung – neutral, unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert.

Grundlage

im Aufbau

Inhalt

im Aufbau

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. 1 Woche nach dem Ortstermin.

Entsprechend der vielfältigen Anlässe sowie den diversen Aussattungsunterschieden von Immobilien ist eine pauschale Aussage bzgl. des Honorars vorab nur eingeschränkt möglich. Jede Immobilie ist einzigartig und bedarf einer individuellen Bewertung mit unterschiedlichem Aufwand.

Einfamilienhaus, Eigentumswohnung

Das Honorar für die Erstellung von Gutachten mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (Normalstufe) beginnt pauschal bei 2.975 € (inkl. MwSt.).

andere Immobilien

Hier erfolgt die Berechnung des Honorars auf Grundlage der Honorarichtlinie des BVS.

Nutzungsdauergutachten - Kaufpreisaufteilung

Das Honorar für Nutzungsdauergutachten bzw. Kaufpreisaufteilung ist gestaffelt, auf Grundlage der Nutzung und der Grundfläche. Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen: ab 1.500 € (inkl. MwSt.); Mehrfamilienhäuser und Gewerbe: ab 2.500 € (inkl. MwSt.)

Der oben genannte Preis gilt für ein Verkehrswertgutachten. Das Honorar für eine Kurzbewertung bedarf einer individuellen Überprüfung der jeweiligen Situation. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Zur üblichen „normalen“ Bewertung gibt es regelmäßig „Schwierigkeitsstufen“ die eine Bewertung komplizierter machen und eine Anpassung des Honorars erfordern.

Als Beispiele können genannt werden:

  • mehrere Stichtage,
  • Bewertung von Wohnungsrechten
  • Zustand des Grundstücks bzw. Gebäudes
  • fehlende Unterlagen
  • uvm.

Um Ihnen Planungssicherheit zu geben vereinbaren wir, spätestens nach dem Ortstermin und prüfen der vorliegenden Unterlagen, ein pauschales Honorar.

Zusätzliche Leistungen

Ergänzende Services für Ihre Individuellen Anforderungen

Express-Service

50 % Aufschlag auf das Honorar

Energieausweis

199 € inkl. MwSt. Verbrauchsbasierter Energieausweis

Plausibilitätsprüfung

Auf Anfrage - Überprüfung bestehender Gutachten

Bereit für Ihre Bewertung oder haben Sie noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt auf und erhalten von mir eine persönliche Rückmeldung.

Sachverständiger, Gutachter, Immobilien, Augsburg, München, Kontakt aufnehmen